Die Honorare der Anwaltskanzlei richten sich nach dem Umfang und dem wirtschaftlichen Interesse Ihres Auftrages.

Wenn wir nichts anderes vereinbaren, gilt - wie bei jedem anderen Rechtsanwalt in Deutschland - das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Die Kosten einer ersten Beratung - sei es am Telefon oder persönlich - sind oft viel geringer als Sie denken.

Nähere Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren hat die Bundesrechtsanwaltskammer zusammengestellt unter www.brak.de.
RVG-Honorare vergüten die Arbeit des Prozessanwaltes in Zivilsachen in der Regel angemessen. Wenn Ihr Mandat eine andere Tätigkeit verlangt, schlägt die Anwaltskanzlei ein Stunden- oder Pauschalhonorar vor. In gerichtlichen Auseinandersetzungen ist die Anwaltskanzlei gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen.

Anfragen zu Kosten sind selbstverständlich kostenfrei.

Für Rückfragen, Hinweise und Anregungen steht Ihnen Rechtsanwältin Silvia Korsche-Ströhl gerne zur Verfügung.
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