Privates Baurecht 
und
Werkvertragsrecht

Das Tätigkeitsfeld der Anwaltskanzlei im Bereich des privaten Baurechts mit dem Werkvertragsrecht umfasst:
  • die Durchsetzung aller Handwerksleistungen
  • die rechtliche Vertragsabwicklung
  • die Herstellung und Abnahme des Bauwerks
  • die Unterstützung bei Baumängeln
  • die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
  • die Durchsetzung der vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche
  • die Vorbereitung und Durchführung von Beweissicherungsverfahren und Bauprozessen
Die Anwaltskanzlei will kleinere bis mittelständische Unternehmen, insbesondere Handwerksbetriebe im Bereich des privaten Baurechts beraten. Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist daher in erster Linie zu beraten, um einen gerichtlichen Prozess zu verhindern. Rechtliche Konflikte können so nach Möglichkeit bereits in Ihrer Entstehung verhindert werden.

Insbesondere liegt der Anwaltskanzlei auch die Schulung der Handwerksbetriebe im Bereich des privaten Baurechts mit Vorträgen, etc. am Herzen. Dadurch können bereits im Vorfeld rechtliche Probleme bei der Vertragsabwicklung vermieden werden.

Selbstverständlich steht die Anwaltskanzlei auch allen Privatpersonen bei Problemen am Bau mit Rat und Tat zur Seite. Insbesondere soll auch hier versucht werden im Rahmen der Vertragsabwicklung außergerichtliche Lösungen zu finden.

Wohnraum-
und
Geschäftsraummietrecht

Bei mietrechtlichen Problemen wird eine Vertretung und Beratung sowohl im Wohnraum-, wie auch im Geschäftsraummietrecht gewährleistet und umfasst alle damit zusammenhängenden Probleme, wie:

  • Mietzinsforderungen
  • Kaution
  • Schönheitsreparaturen
  • Ersatz von Schäden
  • Untervermietungen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Unterstützungen bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und sonstigen Beendigungen
  • Erstellungen und Überprüfung von Mietverträgen (Wohnraum und Geschäftsraum)
  • Generelle Abwicklung und Unterstützung bei Mietverhältnissen
Die Anwaltskanzlei ist sowohl auf Vermieter-, wie auf Mieterseite tätig.

Verkehrsrecht


Im Verkehrsrecht wird hauptsächlich die Unterstützung bei Verkehrsunfällen, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeld-ansprüchen zu Gunsten des Geschädigten sowie die Abwehr von Ansprüchen zu Gunsten des Schädigers angeboten.

Von der Anwaltskanzlei erhalten die Mandanten daher Unterstützung und Vertretung im Verhältnis zu den jeweiligen Versicherungen.
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